Geschäftskunden
Stromtarif für Gewerbekunden
Unser Tarif mit Preisfixierung
für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für den Eigenverbrauch im Gewerbe durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH
Produktdetails
Arbeitspreis | Grundpreis je Zählpunkt |
|---|---|
bis 10.000 kWh/Jahr über 10.000 kWh/Jahr |
entfällt |
- eingeschränkte Preisfixierung bis 31.12.2013
- Preisvorteil von 0,74 ct/kWh brutto auf den herkömmlichen Gewerbetarif
- Vertragslaufzeit bis 31.12.2013
- Vertragsunterzeichnung erforderlich
Produktspezifikation
Die vorgenannten Bruttopreise beinhalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung – soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden –, die aus § 14 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWKG), die Umlage gemäß §19 StromNEV, die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) vom 29.03.1999, die Konzessionsabgaben und die Mehrwertsteuer.
Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich. Maßgeblich für Verträge und Rechnungen sind die Nettopreise.
Die Preisfixierung bis zum 31.12.2013 begrenzt sich auf den reinen Energiekostenanteil, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung für jährliche Abrechnungen sowie die Netznutzungsentgelte und die Konzessionsabgaben.
Ausgenommen von der Preisfixierung sind nachfolgende Steuern und Abgaben aufgrund von Ziff. 6.2 bis 6.6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für einen Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und max. 30.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke und/oder für privaten Verbrauch. Diese stellen sich zur Zeit wie folgt dar: 1.Die EEG-Umlage beträgt für das Kalenderjahr 2012 netto 3,592 Ct/kWh. 2.Die vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) in der jeweils geltenden Höhe betragen für das Jahr 2012 0,002 Ct/kWh. 3.Die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) vom 29.03.1999 beträgt zur Zeit netto 2,05 Ct/kWh. 4.Die Umlage gemäß §19 Abs. 2 StromNEV beträgt für das Jahr 2012 netto 0,151 Ct/kWh. 5.Die Mehrwertsteuer beträgt zur Zeit 19 Prozent.
Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.
Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben.
Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur an Kunden mit Nutzung der elektrischen Energie in Niederspannung für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke und/oder private Haushalte möglich.
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Der durch die Stadtwerke Böhmetal im Jahr 2010 insgesamt gelieferte Strom setzte sich aus 23,3 % Kernkraft, 37,8 % Kohle, 11,6 % Erdgas und 3,9 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 23,4 % erneuerbaren Energien (19,8 % gefördert nach dem EEG; 3,6 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 451 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0006 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Der Energiemix 2010 in Deutschland setzte sich aus 24,5 % Kernkraft, 42,5 % Kohle, 11,7 % Erdgas und 3,3 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 18,0 % erneuerbaren Energien (14,9 % gefördert nach dem EEG; 3,1 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 494 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
