Geschäftskunden
Für Strombezug ohne Liefervertrag
für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH
Produktdetails
Arbeitspreis | Grundpreis je Zählpunkt |
|---|---|
ohne Leistungsmessung über 2.992 kWh/Jahr mit Leistungsmessung |
97,58 EUR/Jahr brutto |
- Für einen Vertrag wenden Sie sich bitte an unser Kundencenter. Telefon 05161 6001-400
Produktspezifikation
Die vorgenannten Nettopreise beinhalten den Energiepreis, die Kosten für Messung und Abrechnung, die aus § 14 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWKG), die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) vom 29.03.1999 sowie die Konzessionsabgaben.
In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben.
Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur an Kunden mit Nutzung der elektrischen Energie in Niederspannung für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke möglich.
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Der durch die Stadtwerke Böhmetal im Jahr 2010 insgesamt gelieferte Strom setzte sich aus 23,3 % Kernkraft, 37,8 % Kohle, 11,6 % Erdgas und 3,9 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 23,4 % erneuerbaren Energien (19,8 % gefördert nach dem EEG; 3,6 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 451 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0006 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Der Energiemix 2010 in Deutschland setzte sich aus 24,5 % Kernkraft, 42,5 % Kohle, 11,7 % Erdgas und 3,3 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 18,0 % erneuerbaren Energien (14,9 % gefördert nach dem EEG; 3,1 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 494 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
