Privatkunden
Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden
Unser Einsteiger-Tarif
für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH
Produktdetails
Arbeitspreis | Grundpreis je Zählpunkt |
|---|---|
bis 4.488 kWh/Jahr über 4.488 kWh/Jahr |
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- Preisgarantie bis zum 30.06.2012
- günstig bei einem Jahresverbrauch von mehr als 1.720 kWh
- Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
- Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
- Kündigungsfrist 2 Monate
- Vertragsunterzeichnung erforderlich
Produktspezifikationen
Die vorgenannten Nettopreise beinhalten den Energiepreis, die Kosten für Messung und Abrechnung, die aus § 14 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWKG), die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) vom 29.03.1999 sowie die Konzessionsabgaben.
In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben.
Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur für Haushaltskunden möglich.
Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz
Der durch die Stadtwerke Böhmetal im Jahr 2010 insgesamt gelieferte Strom setzte sich aus 23,3 % Kernkraft, 37,8 % Kohle, 11,6 % Erdgas und 3,9 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 23,4 % erneuerbaren Energien (19,8 % gefördert nach dem EEG; 3,6 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 451 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0006 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Der Energiemix 2010 in Deutschland setzte sich aus 24,5 % Kernkraft, 42,5 % Kohle, 11,7 % Erdgas und 3,3 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 18,0 % erneuerbaren Energien (14,9 % gefördert nach dem EEG; 3,1 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 494 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
