Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden

Unser Tarif

für fest installierte, unterbrechbare, monovalente und monoenergetische Wärmepumpen und andere elektrische Heizungssysteme,

z.B. Wohnungslüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung, Deckenstrahlungsheizungen, Teilspeicherheizungen oder Direktheizungen, auch in Kombination mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) und weiteren, fest angeschlossenen Verbrauchseinrichtungen (Klimageräte, Saunaöfen, Schwimmbadheizungen)

Produktdetails

Arbeitspreis

Grundpreis je Zählpunkt

Tagstrom
19,00 ct/kWh brutto

Nachtstrom
14,33 ct/kWh brutto


67,83 EUR/Jahr brutto



  • Preisgarantie bis zum 30.06.2012
  • für Kunden mit fest installierten, unterbrechbaren Wärmepumpen
  • Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
  • Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
  • Kündigungsfrist 2 Monate
  • Vertragsunterzeichnung erforderlich
  • Nachtstromzeiten: 8 Stunden, in der Regel 22 – 6 Uhr
  • Voraussetzung: Wärmepumpe
  • Stromverbrauch wird getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch über einen Doppeltarifzähler gemessen

 

 

Produktspezifikationen

Die vorgenannten Nettopreise beinhalten den Energiepreis, die Kosten für Messung und Abrechnung, die aus § 14 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWKG), die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) vom 29.03.1999 sowie die Konzessionsabgaben.

In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.

Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben.

Technische Voraussetzungen
Die Anlage ist fest angeschlossen. Der Stromverbrauch wird getrennt vom übrigen Haushaltsverbrauch über einen Doppeltarifzähler gemessen. Hierfür ist in der Zähleranlage ein separates Feld vorzuhalten. Anlagen mit einem Gesamtanschlusswert von mehr als 2 kW sind so ausgelegt, dass sie täglich maximal 3 mal 2 Stunden unterbrochen werden können. Die Anlage ist mit einem Tarifschaltgerät steuerbar. Hierzu ist in der Zähleranlage ein separates Feld (TSG-Feld) vorzuhalten.

Unterbrechung der Stromlieferung
Die Stadtwerke Böhmetal GmbH behält sich vor, die Stromlieferung für Anlagen ab einem Gesamtanschlusswert von mehr als 2 kW täglich maximal 3 mal 2 Stunden zu unterbrechen. Dabei ist die freigegebene Betriebszeit zwischen zwei Unterbrechungen nicht kürzer als die vorangegangene Unterbrechungszeit. Antriebsaggregate eventueller Lüftungsanlagen und Steueranlagen werden nicht unterbrochen. Während der Unterbrechungszeit dürfen keine elektrischen Geräte zur Raumheizung betrieben werde.

Die NT-Zeit beträgt 8 Stunden, in der Regel von 22 –6 Uhr.
Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH möglich.

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz

Der durch die Stadtwerke Böhmetal im Jahr 2010 insgesamt gelieferte Strom setzte sich aus 23,3 % Kernkraft, 37,8 % Kohle, 11,6 % Erdgas und 3,9 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 23,4 % erneuerbaren Energien (19,8 % gefördert nach dem EEG; 3,6 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 451 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0006 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Der Energiemix 2010 in Deutschland setzte sich aus 24,5 % Kernkraft, 42,5 % Kohle, 11,7 % Erdgas und 3,3 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 18,0 % erneuerbaren Energien (14,9 % gefördert nach dem EEG; 3,1 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 494 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).