Strom für Haushaltskunden

Unser Strom für alle

für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für den Eigenverbrauch im Haushalt durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH

Produktdetails

Arbeitspreis

Grundpreis je Zählpunkt

bis 2.993 kWh/Jahr
23,54 ct/kWh brutto

über 2.993 kWh/Jahr
25,20 ct/kWh brutto


49,98 EUR/Jahr brutto


entfällt

  • Preisgarantie bis zum 30.06.2012
  • günstig bei einem Jahresverbrauch von weniger als 1.720 kWh
  • keine Vertragslaufzeit
  • monatlich kündbar

Produktspezifikation

Die vorgenannten Nettopreise beinhalten den Energiepreis, die Kosten für Messung und Abrechnung, die aus § 14 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Modernisierungsgesetz (KWKG), die Stromsteuer in Höhe von 2,05 ct/kWh gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) vom 29.03.1999 sowie die Konzessionsabgaben.

In den Bruttopreisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 Prozent enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.

Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben.

Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur für Haushaltskunden möglich.

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz

Der durch die Stadtwerke Böhmetal im Jahr 2010 insgesamt gelieferte Strom setzte sich aus 23,3 % Kernkraft, 37,8 % Kohle, 11,6 % Erdgas und 3,9 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 23,4 % erneuerbaren Energien (19,8 % gefördert nach dem EEG; 3,6 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 451 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0006 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Der Energiemix 2010 in Deutschland setzte sich aus 24,5 % Kernkraft, 42,5 % Kohle, 11,7 % Erdgas und 3,3 % sonstigen fossilen Energieträgern sowie 18,0 % erneuerbaren Energien (14,9 % gefördert nach dem EEG; 3,1 % sonstige erneuerbare Energien) zusammen. Damit waren 494 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0007 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Grund- und Ersatzversorgung

Der Grundversorgungstarif macht es Ihnen so einfach wie möglich. Wenn Sie Strom entnehmen müssen Sie sich nur noch bei uns anmelden und werden automatisch in die Grundversorgung mit Strom aufgenommen und haben keine Vertragsbindung. Mit einem Jahresverbrauch bis 1.720 kWh sind hier gut aufgehoben. Dieser Tarif gilt für Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG.

Für Kunden, die nicht Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, gelten die Preise der Ersatzversorgung.

Nähere Informationen zu unserer Stromlieferprodukten und zur Grund- und Ersatzversorgung sind auf Wunsch bei dem Kundenservice der Stadtwerke Böhmetal in 29664 Walsrode, Poststraße 4, innerhalb der Geschäftszeiten von
Mo – Do 8 – 16 Uhr und Fr 8 – 12 Uhr erhältlich. Neben der direkten Informationsmöglichkeit sind die Stadtwerke Böhmetal unter der Telefonnummer 05161 6001-400 erreichbar.

Stromgrundversorgungsverordnung

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)

Ergänzende Bestimmungen zur StromGVV

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz bzw. mit Gas aus dem Niederdrucknetz