Privatkunden
Wasserpreise in Walsrode
Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Wasser in Walsrode
Gültig ab 01.10.2007
Aufgrund von § 4 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V) vom 20.06.1980 (BGBl. 1 S. 750) - ber. BGBl. 1 S. 1067 - stellt die Stadtwerke Böhmetal GmbH innerhalb ihres Versorgungsgebietes im Bereich der Stadt Walsrode Wasser zu folgenden Bedingungen und Allgemeinen Tarifpreisen zur Verfügung:
Die "Allgemeinen Tarifpreise für Wasser" setzen sich zusammen aus einem Jahresgrundpreis und einem Verbrauchspreis für die abgenommene Wassermenge.
Vertragspartner ist der Hauseigentümer. Wird der Wasserverbrauch in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern bzw. gewerblichen Einrichtungen messtechnisch gesondert über stadtwerkseigene Zähler erfasst, so ist der jeweilige Wohnungsinhaber Vertragspartner der Stadtwerke Böhmetal GmbH.
Der Haus- und Grundstückseigentümer haftet unabhängig von der Abrechnungsabtretung bei Zahlungsausfall für seinen Mieter.
Jahresgrundpreis (Messpreis)
Als Jahresgrundpreis werden erhoben:
Messbereich
- für einen Wasserzähler Qn 2,5 cbm/h
31,00 EUR – 33,17 EUR brutto - für einen Wasserzähler Qn 6 cbm/h
43,00 EUR – 46,01 EUR brutto - für einen Wasserzähler Qn 10 cbm/h
154,00 EUR – 164,78 EUR brutto - für einen Verbundzähler bis Qn 40 cbm/h
460,00 EUR – 492,20 EUR brutto - für einen Verbundzähler > Qn 40 cbm/h
600,00 EUR – 642,00 EUR brutto
Verbrauchspreis
- Der Verbrauchspreis gilt je Einheit für die Verbrauchsmenge und beträgt je cbm Wasser 1,40 EUR netto – 1,50 EUR brutto
Wasserpreis für Bau- und sonstige vorübergehende Zwecke
Bauzähler
- Grund- und Messpreis für alle Messbereiche
7,00 EUR/Monat – 7,49 EUR/Monat brutto - Verbrauchspreis
1,40 EUR/cbm – 1,50 EUR/cbm brutto
Standrohrzähler
- Grund- und Messpreis
1,00 EUR/Tag – 1,07 EUR/Tag brutto - jedoch mindestens
20,00 EUR je Vermietung – 21,40 EUR/Vermietung brutto - Verbrauchspreis
1,40 EUR/cbm – 1,50 EUR/cbm brutto
Falls keine Messung des Bauwassers bei Bauvorhaben vorgenommen wird, ist folgender Durchschnittsverbrauch in Anrechnung zu bringen:
- für das Ein- und Zweifamilienhaus und bei sonstigen kleineren Bauvorhaben 20 cbm
- bei größeren Wohnungsbauten und Bauvorhaben mit Fertigbauteilen je Wohnungseinheit 10 cbm
Mahn- und Sperrkosten
- Für jede Mahnung oder jedes weitere Vorzeigen der Rechnung werden jeweils 4,00 EUR (umsatzsteuerfrei) erhoben.
- Für das Wegegeld des Inkassos werden 12,00 EUR (inkl. der gesetzlichen MwSt.) erhoben.
- Für jede Sperrung und jede Wiederaufnahme der Versorgung werden jeweils die tatsächlich entstehenden Kosten, mindestens jedoch 40,00 EUR (inkl. der gesetzlichenMwSt.) berechnet.
Die Neufestsetzung ersetzt die bisherigen Wassertarife für das Versorgungsgebiet Walsrode.
Walsrode, den 17.09.2007
Stadtwerke Böhmetal GmbH
gez. Hack, Geschäftsführer
