Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden

zur Lieferung von Ökostrom für den Eigenverbrauch durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH ausserhalb der Grundversorgung

Produktdetails

bei einer Jahresabnahme bis 6.000 kWhPreise ab 01.01.2024 (Brutto)
Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde35,740 Ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis je Zählpunkt112,10 €/Jahr
bei einer Jahresabnahme größer 6.000 kWhPreise ab 01.01.2024 (Brutto)
Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde34,550 Ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis je Zählpunkt183,50 €/Jahr
bei einer Jahresabnahme größer 30.000 kWhPreise ab 01.01.2024 (Brutto)
Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde35,110 Ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis je Zählpunkt15,71 €/Jahr
  • Abschließbar für Neukunden (Grundversorgung) und Bestandskunden mit Standard-Sonderverträgen und aktuellen Preisanpassungsschreiben ab 01.01.2024
  • Preisgarantie bis 31.12.2024
  • Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
  • Vertragsverlängerung nach Ende der Erstlaufzeit um jeweils einen Monat
  • Kündigungsfrist 1 Monat
  • 100% Naturstrom
  • Ökostrom wird in ganz Europa in Wasser-, Wind- und Solarenergieanlagen erzeugt
  • Durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen keine CO2-Emissionen

Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung,  die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage),  die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto).

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.

Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich.

Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Netzgebiet Strom der Avacon AG (Niedersachsen)und nur für Haushaltskunden möglich.

Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für den Eigenverbrauch von Elektrizität im Haushalt“ (AGB) ergänzend Anwendung erforderlich.

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