Energieausweis für Immobilien
Der so genannte Energieausweis für Gebäude ist seit wenigen Jahren bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien vorgeschrieben und vom Eigentümer der Immobilie Käufern oder Mietern vorzulegen.
Die Daten im Energieausweis sollen Aufschluss geben über die Energie-Effizienz des Gebäudes und damit über zu erwartende Heizkosten. Berücksichtigt werden Baujahr und Bauausführung des Objektes, Art und Alter der Heizung, evt. bereits durchgeführte energetische Sanierungen, Wand- und Deckendämmung usw.
Basisdaten zur Erstellung dieses Ausweises werden auf Wunsch von uns erarbeitet. Hierbei handelt es sich in der Regel um den Erdgasverbrauch der letzten 3 Kalenderjahre. Der eigentliche Ausweis wird auf Anfrage erstellt von z. B. Gebäudehandwerksbetrieben, Innenarchitekten oder Schornsteinfegern.
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