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Titelbild Strom

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Stromtarif für Gewerbekunden

Unser Tarif für Gewerbekunden außerhalb des Versorgungsgebietes

für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke und/oder den privaten Verbrauch durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH im Netzgebiet Strom der Avacon AG (Niedersachsen)

Produktdetails

 Dieser Vertrag wird NICHT mehr angeboten!

Arbeitspreis Grundpreis je Zählpunkt
bis 10.000 kWh/Jahr
59,57 Ct/kWh brutto
185,64 EUR/Jahr brutto
über 10.000 kWh/Jahr
61,43 Ct/kWh brutto
 entfällt
   
  • Wird nicht mehr angeboten. Gilt nur für Bestandskunden.
  • Preisgarantie bis 31.12.2023
  • für private Haushalte und/oder Gewerbe
  • Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
  • Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
  • Kündigungsfrist 2 Monate
  • seit 01. Juli 2021 100% Naturstrom
  • Ökostrom wird in ganz Europa in Wasser-, Wind- und Solarenergieanlagen erzeugt
  • Durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen keine CO2-Emissionen
 

Produktspezifikation

Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung,  die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage),  die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto).

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.
Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH und nur für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke und/oder für privaten Verbrauch möglich.

Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für einen Jahresverbrauch zwischen 6.000 kWh und max. 30.000 kWh für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke und/oder für privaten Verbrauch“ (AGB) ergänzend Anwendung.

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz