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Gas

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Informationen für Erdgaskunden

GEFAHR! Was tun bei Gasgeruch???

Hinweise zu Gasdruckreglern, Gaszählern und zur Hauptabsperreinrichtung

Gas-Druckregelgeräte gehören zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers (NB) und sind dessen Eigentum. Die Instandhaltung obliegt demzufolge dem NB. Der Kunde / Anlagenbetreiber hat Beschädigungen unverzüglich dem NB mitzuteilen. Gas-Druckregelgeräte müssen für Instandhaltungsarbeiten und Auswechselung zugänglich sein.

Gaszähler gehören in der Regel zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers (NB) oder Messstellenbetreibers (MSB) und sind dessen Eigentum. Die Instandhaltung obliegt demzufolge dem NB bzw. MSB. Der Kunde / Anlagenbetreiber hat Beschädigungen und Störungen unverzüglich dem NB bzw. MSB mitzuteilen.

Anlagen des Kunden / Anlagenbetreibers (Gasinstallation) sind

  • Leitungsanlage
  • Gasgeräten
  • Verbrennungsluftversorgung
  • Abgasanlage

Innenleitungen

Die Innenleitungen hinter der Hauptabsperreinrichtung gehören zum Verantwortungsbereich des Kunden / Anlagenbetreibers.

  • Die Leitungen sind gegen Beschädigungen auf Grund mechanischer, chemischer und thermischer Belastungen zu schützen.
  • Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.
  • Bei nachträglicher Verkleidung freiverlegter Innenleitungen ist für ausreichende Be- und Entlüftung der dadurch entstandenen Hohlräume zu sorgen.
  • Verbleibende Leitungsöffnungen (Leitungsenden und -auslässe) sind vorschriftsmäßig zu verwahren – eine geschlossene Absperreinrichtung reicht nicht aus.
  • Bei der Nutzungsänderung von Räumen sind eventuelle Auswirkungen auf vorhandene Leitungsanlagen von einem VIU oder dem NB prüfen zu lassen.
  • Der Verlauf verdeckt verlegter Leitungen muss bekannt sein.
  • Gasschlauchleitungen müssen spannungs-, knick- und verdrehfrei benutzt werden und dürfen wie die Geräteanschlussarmaturen nicht übermäßiger Erwärmung ausgesetzt sein.
  • Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein.

Kontroll- bzw. Überprüfungszeiträume

  • Leitungsanlage entsprechend vorgenannten Anforderungen einmal jährlich gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen. Dabei ist gleichzeitig auf Gasgeruch zu achten;
  • Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein VIU prüfen lassen.

Zur Überprüfung der Innenleitungen können Sie das Formblatt „Liste für den Jahrescheck“ herunterladen und anwenden.

Erdverlegte Außenleitungen

Hinter der Hauptabsperreinrichtung erdverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Kunden / Anlagenbetreibers. Dieser darf keine Einwirkungen auf die erdverlegte Außenleitung vornehmen oder vornehmen lassen. Das Errichten von Gebäuden (z. B. auch von Garagen oder Gartenhäusern) oder jede andersgeartete Überbauung der erdverlegten Außenleitung ist daher nicht gestattet, sofern keine weiteren Schutzmaßnahmen (z. B. Mantelrohr) ergriffen werden.

Ebenso sind das Lagern von Materialien auf der Leitungstrasse sowie das Überpflanzen mit Bäumen und Sträuchern nicht gestattet, wenn hierdurch die Zugänglichkeit und die Betriebssicherheit der Leitung beeinträchtigt wird.


Bestandspläne über den Leitungsverlauf sind vor der Inbetriebnahme der Leitungsanlage durch den Ersteller an den Kunden / Anlagenbetreiber zu übergeben und von diesem aufzubewahren. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig, leicht auffindbar und bedienbar sein. Hinweisschilder für Absperreinrichtungen müssen erkennbar und ablesbar gehalten werden. Feuchtigkeit an der Mauerdurchführung muss zu einer Kontrolle des Korrosionsschutzes der Gasleitung führen.

Überprüfungszeiträume

  • erdverlegte Außenleitungen bei Betriebsdrücken bis 100 mbar alle 4 Jahre, bei Betriebsdrücken über 100 mbar bis 1 bar alle 2 Jahre durch ein VIU oder ein DVGW anerkanntes Gasrohrnetz-Überprüfungsunternehmen entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G 465-1 oder nach DVGW-TRGI auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit prüfen lassen;
  • erdverlegte Außenleitungen zum Anschluss von Gasgeräten zur Verwendung im Freien alle 12 Jahre durch ein VIU auf Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit prüfen lassen.

Freiverlegte Außenleitungen

Hinter der Hauptabsperreinrichtung freiverlegte Außenleitungen gehören zum Verantwortungsbereich des Kunden / Anlagenbetreibers.
Die Leitungen sind gegen Beschädigungen auf Grund mechanischer, chemischer und thermischer Belastungen zu schützen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse und Korrosionsschäden – auch an Mauerdurchführungen. Absperreinrichtungen müssen funktionsfähig und jederzeit bedienbar sein. Die einwandfreie, stabile Rohrhalterung ist auf Dauer zu erhalten.

Überprüfungszeiträume:

  • Leitungsanlage entsprechend vorgenannten Anforderungen jährlich einmal gezielt einer Sichtkontrolle unterziehen oder unterziehen lassen;
  • Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch ein VIU oder ein DVGW anerkanntes Gasrohrnetz-Überprüfungsunternehmen prüfen lassen.

Bei offenen Fragen wenden Sie sich an einen Mitarbeiter ihrer Stadtwerke Böhmetal.

Eine nach den gesetzlichen Regelungen und den DVGW-TRGI erstellte Gasinstallation bietet die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Gasinstallation auf Dauer. Nach § 13 NDAV ist der Anschlussnehmer (Kunde / Anlagenbetreiber) für den ordnungsgemäßen Zustand der Gasanlage nach der Hauptabsperreinrichtung, mit Ausnahme der Gas-Druckregelgeräte und Messeinrichtungen, die nicht in seinem Eigentum stehen, verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Die folgenden Betriebs- und Instandhaltungsmaßnahmen geben dem Anschlussnehmer die notwendigen Hinweise, wie er seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen kann.

Die Hauptabsperreinrichtung (HAE) gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers (NB). An jeder HAE muß eine Karte angebracht sein, auf der die notwendigen Maßnahmen bei Gasgeruch wiedergegeben sind (siehe oben).

Sicherheit in Ihren Händen: Ihre Liste für den Jahres-Check

Ja

Absperreinrichtungen, z.B. an Hausanschluss und Zähler, frei zugänglich?

Nein

Ja

Gasleitungen in einwandfreiem Zustand, besonders an Wand- bzw. Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?

Nein

Ja

Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"?

Nein

Ja

Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?

Nein

Ja

Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?

Nein

Ja

Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?

Nein

Ja

Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?

Nein

Ja

Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?

Nein

Ja

Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?

Nein

Ja

Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?

Nein

Ja

Sie haben alles mit einem "Ja" beantworten können?
Alles ok  - Ihre Gasanlage ist augenscheinlich in Ordnung.
Nicht vergessen: Nächster Jahres-Check in 12 Monaten!

Nein

Sie haben irgendwo ein "Nein" ankreuzen müssen?
Dann sollten Sie die Schwachstelle umgehend beseitigen lassen! Sprechen Sie so bald wie möglich mit einem Fachmann oder Heizungsbauer, mit dem Schornsteinfeger oder mit einem unserer Mitarbeiter.