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Titelbild Strom

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Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden

Unser Tarif für Stromheizungen mit gemeinsamer Messung (Heiz- und Allgemeinstrom)

für Anlagen im Netzgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH, z.B. elektrischen Nachtspeicherheizungen, Einzel-, Fußbodenspeicherheizungen, Zentralspeicher, auch in Kombination mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher)

Dieser Vertrag wird bis auf Weiteres NICHT angeboten!


Produktdetails

 ab 01.01.2023  
Arbeitspreis Grundpreis je Zählpunkt
Tagstrom
49,17 ct/kWh brutto
67,83 EUR/Jahr brutto
Nachtstrom
33,64 ct/kWh brutto
 


bis 31.12.2022
Arbeitspreis Grundpreis je Zählpunkt

Tagstrom
25,01 ct/kWh brutto

67,83 EUR/Jahr brutto

Nachtstrom
15,43 ct/kWh brutto



  • Wird nicht mehr angeboten. Gilt nur für Bestandskunden.
  • Preisgarantie bis 31.12.2023
  • für Kunden mit elektrischen Nachspeicheröfen
  • Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
  • Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
  • Kündigungsfrist 2 Monate
  • Nachtstromzeiten: 8 Stunden, in der Regel 22 – 6 Uhr
  • Voraussetzung: elektrische Nachspeicheröfen und Doppeltarifzähler
  • seit 01. Juli 2021 100% Naturstrom
  • Ökostrom wird in ganz Europa in Wasser-, Wind- und Solarenergieanlagen erzeugt
  • Durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen keine CO2-Emissionen 

Auftragsunterlagen können Sie unter Tel.: 05161 6001 500 oder per Email unter vertrieb(at)swbt.de anfordern.

Produktspezifikation

Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung,  die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage), die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto).

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr.

Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich. Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur für Haushaltskunden möglich. Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für den Eigenverbrauch von Elektrizität im Haushalt“ (AGB) ergänzend Anwendung.

Technische Voraussetzungen der Anlage

Die Anlage ist fest angeschlossen. Der Stromverbrauch wird über einen Doppeltarifzähler gemessen. Die Anlage ist mit einem Tarifschaltgerät steuerbar. Hierzu ist in der Zähleranlage ein separates Feld (TSG-Feld) vorzuhalten.

Weitere Bedingungen

Die NT-Zeit beträgt 8 Stunden, in der Regel von 22 – 6 Uhr.

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz