Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden
Unser Einsteiger-Tarif für Nachtarbeiter
für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH
Dieser Vertrag wird NICHT mehr angeboten!
Produktdetails
ab 01.01.2023 | ||
Arbeitspreis | Grundpreis je Zählpunkt | |
Tagstrom bis 2.997 kWh/Jahr 62,24 ct/kWh brutto |
99,42 EUR/Jahr brutto |
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Tagstrom über 2.997 kWh/Jahr 65,56 ct/kWh brutto |
entfällt |
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Nachtstrom 51,71 ct/kWh brutto |
28,56 EUR/Jahr brutto | |
bis 31.12.2022 | ||
Arbeitspreis | Grundpreis je Zählpunkt | |
Tagstrom bis 2.997 kWh/Jahr |
99,42 EUR/Jahr brutto |
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Tagstrom über 2.997 kWh/Jahr |
entfällt | |
Nachtstrom |
28,56 EUR/Jahr brutto |
- WIRD NICHT MEHR ANGEBOTEN. Gilt nur für Bestandskunden.
- Preisgarantie bis 31.12.2023
- günstig bei einem Nachtstromanteil von mehr als 25%
- Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
- Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
- Kündigungsfrist 2 Monate
- Tagstromzeiten: 6 – 22 Uhr
- Nachtstromzeiten: 22 – 6 Uhr
- Voraussetzung: Doppeltarifzähler
- seit 01. Juli 2021 100% Naturstrom
- Ökostrom wird in ganz Europa in Wasser-, Wind- und Solarenergieanlagen erzeugt
- Durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen keine CO2-Emissionen
Auftragsunterlagen können Sie auch unter Tel.: 05161 6001 500 oder per Email unter vertrieb(at)swbt.de anfordern.
Produktspezifikationen
Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage), die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto).
In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.
Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich.
Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Strom-Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH und nur für Haushaltskunden möglich.
Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für den Eigenverbrauch von Elektrizität im Haushalt“ (AGB) ergänzend Anwendung.erforderlich