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Titelbild Strom

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Gas

05161 6001-297

Strom

05161 6001-298

Wasser

05161 6001-299

Stromtarif für Haushalts- und Kleingewerbekunden

Unser Einsteiger-Tarif für Nachtarbeiter

für die Lieferung von elektrischer Energie in Niederspannung für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke durch die Stadtwerke Böhmetal GmbH

Dieser Vertrag wird  NICHT mehr angeboten!


Produktdetails

 ab 01.01.2023

Arbeitspreis Grundpreis je Zählpunkt  
Tagstrom bis 2.997 kWh/Jahr
62,24 ct/kWh brutto
99,42 EUR/Jahr brutto
Tagstrom über 2.997 kWh/Jahr
65,56 ct/kWh brutto
entfällt
Nachtstrom
51,71 ct/kWh brutto
28,56 EUR/Jahr brutto



bis 31.12.2022

Arbeitspreis Grundpreis je Zählpunkt

Tagstrom bis 2.997 kWh/Jahr
23,09 ct/kWh brutto

99,42 EUR/Jahr brutto


Tagstrom über 2.997 kWh/Jahr
26,41 ct/kWh brutto

entfällt

Nachtstrom
17,31 ct/kWh brutto

28,56 EUR/Jahr brutto



  • WIRD NICHT MEHR ANGEBOTEN. Gilt nur für Bestandskunden.
  • Preisgarantie bis 31.12.2023
  • günstig bei einem Nachtstromanteil von mehr als 25%
  • Vertragslaufzeit bis 31.12. des Kalenderjahres
  • Vertragsverlängerung um jeweils ein weiteres Jahr
  • Kündigungsfrist 2 Monate
  • Tagstromzeiten: 6 – 22 Uhr
  • Nachtstromzeiten: 22 – 6 Uhr
  • Voraussetzung: Doppeltarifzähler
  • seit 01. Juli 2021 100% Naturstrom
  • Ökostrom wird in ganz Europa in Wasser-, Wind- und Solarenergieanlagen erzeugt 
  • Durch Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien entstehen keine CO2-Emissionen 

Auftragsunterlagen können Sie auch unter Tel.: 05161 6001 500 oder per Email unter vertrieb(at)swbt.de anfordern.

 

 

Produktspezifikationen

Die vorgenannten Arbeitspreise und die Jahresgrundpreise enthalten den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung,  die Kosten für die Abrechnung, die Belastungen des Lieferanten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt (einschließlich Blindstrom), die vom Netzbetreiber erhobenen Aufschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), die Konzessionsabgaben, die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV (sog. § 19 StromNEV-Umlage),  die Kosten der vom Netzbetreiber erhobenen abLa-Umlage gemäß § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 EnWG, sowie die Stromsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 2,05 Ct/kWh netto).

In den Bruttopreisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (derzeit: 19 %) enthalten. Rundungsdifferenzen durch die Umsatzsteuer sind möglich.

Als Abrechnungsjahr gilt das Kalenderjahr. Die Ablesung und die Rechnungslegung erfolgen einmal jährlich.

Es werden Abschlagszahlungen erhoben. Stromlieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Strom-Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal GmbH und nur für Haushaltskunden möglich.

Es finden die „Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Böhmetal GmbH für den Eigenverbrauch von Elektrizität im Haushalt“ (AGB) ergänzend Anwendung.erforderlich

Stromkennzeichnung gem. § 42 Energiewirtschaftsgesetz