Tarifberatung
Der Gesetzgeber garantiert zunächst jedem Kunden eine gesicherte Strom- bzw. Erdgasversorgung, die so genannte Grund- und Ersatzversorgung. Sie beginnt „stillschweigend“ mit der Strom- bzw. Erdgasentnahme und erfordert keine so genannte „Willenserklärung“ des Kunden.
Erst mit der Unterschrift durch den Kunden unter einen Strom- oder Erdgasliefervertrag gelten Sonderpreise zwischen dem Lieferanten und dem Kunden als vereinbart, die zum Teil erhebliche Kostenvorteile beinhalten.
Diese Vertragsangebote unterscheiden sich z.B. nach der Laufzeit, nach den zu erwartenden Verbrauchsmengen, nach festen oder variablen Preisen und speziell beim Strom nach der "Herkunft" (Ökostrom).
Die Stadtwerke unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Vertragsvariante und weisen unter Berücksichtigung des Verbrauchsverhaltens auf die Besonderheiten der einzelnen Verträge hin.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie sich Ihr individuelles Vertragspaket für Strom und Erdgas schnüren. Bei der Versorgung mit Strom UND Erdgas halten wir aktuell noch einen interessanten Kombirabatt für Sie bereit.