Energieausweis
Der so genannte Energieausweis für Gebäude ist seit über 10 Jahren bei Vermietung oder Verkauf von Immobilien vorgeschrieben und vom Eigentümer der Immobilie Käufern oder Mietern unaufgefordert vorzulegen.
Die Daten im Energieausweis sollen Aufschluss geben über die Energie-Effizienz des Gebäudes und damit über zu erwartende Heizkosten. Berücksichtigt werden Baujahr und Bauausführung des Objektes, Art und Alter der Heizung, evt. bereits durchgeführte energetische Sanierungen, Wand- und Deckendämmung usw.
Die Basisdaten zur Erstellung dieses Ausweises - nicht jedoch der Ausweis selbst - werden auf Wunsch von uns bereitgestellt.