Stadtwerke Böhmetal warnen vor vorschnellem Abschluss von Smart-Meter-Verträgen
Schreiben der „Deutsche Messwesen“ sorgen für Fragen – Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG nicht automatisch mit Smart Meter verbunden
Walsrode. In der Region erhalten derzeit Haushalte Schreiben der „DMG Deutsche Messwesen“ zum Einbau sogenannter Smart Meter.
Die Stadtwerke Böhmetal stellen klar: Bei diesen Schreiben handelt es sich um ein Angebot eines privaten, wettbewerblichen Messstellenbetreibers. Die Schreiben werden nicht im Auftrag der Stadtwerke Böhmetal versandt.
Besonders aufmerksam sollten Verbraucherinnen und Verbraucher bei der im Schreiben genannten möglichen Netzentgeltreduzierung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sein. Der Einbau eines Smart Meters allein begründet keinen Anspruch auf eine solche Reduzierung.
Smart Meter allein führt nicht zu einer Netzentgeltreduzierung
In den Schreiben der Deutschen Messwesen wird beispielsweise für Bad Fallingbostel mit einer jährlichen Netzentgeltreduzierung von 112 Euro geworben. In der zugehörigen Online-Bestellstrecke wird sogar ein Betrag von 114 Euro als „Anspruch“ ausgewiesen.
Die Stadtwerke Böhmetal weisen darauf hin, dass eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist. Sie betrifft insbesondere bestimmte steuerbare Verbrauchseinrichtungen, beispielsweise Wärmepumpen oder private Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
„Eine Netzentgeltreduzierung ist keine pauschale Vergütung für den Einbau eines Smart Meters“, erklärt Thomas Heine, Vertriebsleiter der Stadtwerke Böhmetal GmbH. „Entscheidend ist vielmehr, ob die Voraussetzungen des § 14a EnWG im konkreten Fall erfüllt sind. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich deshalb nicht allein aufgrund einer in Aussicht gestellten Ersparnis für einen Messstellenbetreiber entscheiden.“
Freiwilliges Angebot oder gesetzlich vorgesehener Einbau?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Unterscheidung zwischen einem freiwilligen Vertragsangebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers und einem gesetzlich vorgesehenen Einbau durch den zuständigen grundzuständigen Messstellenbetreiber.
Für bestimmte Verbrauchsgruppen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines intelligenten Messsystems. In diesen Fällen erfolgt die Information über den Einbau grundsätzlich durch den zuständigen Messstellenbetreiber.
Auch die Deutsche Messwesen bietet in ihrem Schreiben eine kostenlose Installation des Smart Meters an. Nach dem vorliegenden Angebot fallen anschließend jedoch 99 Euro brutto pro Jahr für den Messstellenbetrieb an. Zudem wird eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten angegeben.
„Kostenlose Installation“ bedeutet daher nicht, dass der Messstellenbetrieb dauerhaft kostenfrei ist. Verbraucher sollten insbesondere die laufenden Kosten, Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen prüfen.
Unterschiedliche Netzentgeltreduzierung in Walsrode und Bad Fallingbostel
Die Höhe der möglichen pauschalen Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG hängt unter anderem vom zuständigen Netzbetreiber ab.
In der Kernstadt Walsrode ist die Stadtwerke Böhmetal GmbH der zuständige grundzuständige Messstellenbetreiber. Für das Jahr 2026 beträgt die maximale pauschale Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG im Modul 1 114,63 Euro netto beziehungsweise 136,41 Euro brutto pro Jahr.
Für das Stromnetz in Bad Fallingbostel ist seit dem 1. Januar 2026 die Avacon Netz GmbH zuständig. Dort beträgt die maximale pauschale Netzentgeltreduzierung 112,53 Euro netto / 133,91 Euro brutto pro Jahr.
Die Stadtwerke Böhmetal GmbH betonen zugleich, dass diese Beträge nicht automatisch jedem Haushalt zustehen. Voraussetzung ist, dass die jeweiligen gesetzlichen Bedingungen für eine Reduzierung der Netzentgelte erfüllt sind.
Stadtwerke empfehlen Prüfung vor Vertragsabschluss
Wer ein entsprechendes Smart-Meter-Anschreiben erhält, sollte sich nach Ansicht der Stadtwerke Böhmetal nicht zu einer schnellen Entscheidung gedrängt fühlen. Vor einer Beauftragung sollten insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
Ist der Einbau eines Smart Meters im eigenen Fall erforderlich?
Liegen die Voraussetzungen für eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG vor?
Wer ist der zuständige Netzbetreiber?
Wer ist der zuständige grundzuständige Messstellenbetreiber?
Welche jährlichen Kosten entstehen für den Messstellenbetrieb?
Welche Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen gelten?
Welche Leistungen sind tatsächlich Bestandteil des Angebots?
Handelt es sich um einen freiwilligen Vertragsabschluss oder um einen gesetzlich vorgesehenen Einbau?
„Unser Rat ist deshalb ganz einfach: Schreiben aufmerksam lesen, die Kosten und Vertragsbedingungen prüfen und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen“, so Thomas Heine. „Wer unsicher ist, sollte zunächst klären, ob für die eigene Verbrauchssituation überhaupt ein Anspruch auf eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG besteht und wer dafür zuständig ist.“
Über die Stadtwerke Böhmetal
Die Stadtwerke Böhmetal GmbH versorgen Kundinnen und Kunden in der Region mit Energie und sind in ihrem Netzgebiet unter anderem als Messstellenbetreiber tätig. Als Ansprechpartner vor Ort informieren die Stadtwerke ihre Kundinnen und Kunden über Fragen rund um Stromversorgung, Messwesen und Energiedienstleistungen.
Bei Fragen stehen den Kunden die Stadtwerke Böhmetal unter Tel. 05161 6001 500 oder per E-Mail vertrieb@swbt.de gern zur Verfügung.