Grundversorgung Gas von Haushaltskunden

Durch die Grundversorgung werden Haushaltskundinnen und -kunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG im Niederdruckbereich grundsätzlich jederzeit ohne Unterbrechung mit Gas versorgt.

Wenn Sie in unserem Netzgebiet wohnen und keinen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben, liefern wir Ihnen das Erdgas problemlos nach den Bedingungen der Grundversorgung. 

Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

Weitere Infos zur Grund- und Ersatzversorgung

Grundversorgung I (bei einer Jahresabnahme bis 1.501 kWh)Preise ab 01.01.2025 (Brutto)
Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde14,71 Ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis je Marktlokation42,84 €/Jahr
Grundversorgung II (bei einer Jahresabnahme über 1.501 kWh)Preise ab 01.01.2025 (Brutto)   
Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde10,41 Ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis je Marktlokation107,10 €/Jahr
Grundversorgung I (bei einer Jahresabnahme bis 1.501 kWh)Preise bis 31.12.2024 (Brutto)
Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde16,28 Ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis je Marktlokation42,84 €/Jahr
Grundversorgung II (bei einer Jahresabnahme über 1.501 kWh)Preise bis 31.12.2024 (Brutto)   
Arbeitspreis je verbrauchter Kilowattstunde11,98 Ct/kWh
Verbrauchsunabhängiger Jahresgrundpreis je Marktlokation107,10 €/Jahr
Erläuterung zu der Zusammensetzung des Allgemeinen Preises und zu den einfließenden Kostenbestandteilen finden Sie bei Downloads im entsprechenden Preisblatt. In Ihrem Endpreis sind 19 % Umsatzsteuer enthalten.

In den angegebenen Bruttopreisen sind die Kosten für Energiebeschaffung und Vertrieb (inkl. SLP-Bilanzierungsumlage, das Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, das Konvertierungsentgelt sowie Konvertierungsumlage), die Kosten für Messstellenbetrieb und Messung, das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsentgelt, die Kosten aus dem Kauf von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Kosten für die Gasspeicherumlage sowie die Konzessionsabgaben und die Energiesteuer (derzeit: 0,55 ct/kWh) sowie – auf diese Nettopreise – Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe enthalten. Maßgeblich für Verträge und Rechnungen sind die Nettopreise. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.

Für Kunden, die nicht Haushaltskunden im Sinne des § 3 Nr. 22 EnWG sind, gelten die Erdgaspreise für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke.

Erdgaslieferungen zu diesen Bedingungen sind nur im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Böhmetal und nur für Haushaltskunden möglich.

Das wollen andere Kunden wissen

Die Grundversorgung ist die Energielieferung durch den Grundversorger an Haushaltskundinnen und -kunden im Niederdruck (Gas) zu allgemeinen Preisen und Bedingungen. Sie kommt zum Beispiel dann zustande, wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen und dort Erdgas verbrauchen. Das gilt ebenso beim erstmaligem Energieverbrauch nach Neuanschluss einer Entnahmestelle ans Netz. Die Grundversorgung können Sie monatlich kündigen, es gibt keine Vertragslaufzeit.

Haushaltskundinnen und -kunden sind Letztverbraucher, die Energie im Niederdruck- oder Niederspannungsnetz überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

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