Änderungen bei der An-, und Abmeldung von Strom- und Erdgaslieferverträgen
(24h-Wechsel)
Ab dem 1. Juni 2025 ist es durch geänderte rechtliche Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz nicht mehr möglich, Strom- und Erdgaslieferverträge rückwirkend an- oder abzumelden. Der sogenannte 24-Stunden-Lieferantenwechsel regelt den technischen Ablauf, so dass Stromlieferanten, Netz- und Messstellenbetreiber innerhalb von 24 Stunden gewechselt werden können.
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie den Anbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln können. Die Laufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrags bleiben unverändert bestehen. Die Änderung betrifft nur den technischen Ablauf im Hintergrund – nicht den Zeitpunkt, an dem Ihr Vertrag beginnt.
An-, und Abmeldungen konnten in der Vergangenheit bis zu 6 Wochen rückwirkend durchgeführt werden.
Eine rückwirkende Anmeldung ist aus gesetzlichen Gründen ab Juni 2025 nicht mehr möglich.
An- oder Abmeldungen können nur noch für ein Datum in der Zukunft abgewickelt werden!
Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten.
Zählerstandsmeldung – nach dem Sie die Schlüsselübergabe hinter sich gebracht haben, melden Sie sich erneut (über unser Online Portal, telefonisch, oder per E-Mail) und geben uns den Zählerstand der Übergabe durch.
Ich bin bereits aus meiner Wohnung ausgezogen und habe versäumt, mich bei Ihnen abzumelden.
Grundsätzlich müssen Sie so lange die Strom- und Erdgaskosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht.
Melden Sie sich am besten schon vor dem Auszug bei uns und kündigen uns Ihren Wechsel an.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben hiervon unberührt. Es ändert sich nur die Frist zum Bearbeiten der Prozesse (Vertragswechsel)
Die Marktlokationsidentifikationsnummer ist eine elfstellige, eindeutige Identifikationsnummer, die zu Ihrer Verbrauchsstelle gehört und – im Gegensatz zur Zählernummer - nicht geändert werden kann. Sie finden diese MaLo ID Nummer in Ihrer Energierechnung.
Diese ID gewährleistet eine ordnungsgemäße Kommunikation zwischen Energielieferanten und Netzbetreibern und vereinfacht und beschleunigt den Wechselprozess.
Wissenswertes rund um den Zähler
Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (GDEW) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen (Smart Metern) im Zusammenhang mit der Energiewende regelt. Es sieht vor, dass bis 2032 digitale Stromzähler flächendeckend bei allen Verbrauchern eingebaut werden sollen. Das Gesetz legt auch fest, welche Kunden welche Art von Zähler erhalten, und gewährleistet technische Mindestanforderungen an Datenschutz und Datensicherheit
Ein modernes Messsystem (mME) ist ein digitaler Stromzähler, der den Energieverbrauch präzise misst & digital anzeigt. Sie zeigen den aktuellen Zählerstand, sowie die Verbrauchsdaten der letzten 24 Monate an. Es erfolgt keine automatische Datenübertragung.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway). Es kann Verbrauchsdaten sicher (verschlüsselt) übertragen und ermöglicht eine detaillierte Verbrauchsanalyse.
Verbraucher ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh, sowie Erzeuger dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbaren-Energien- Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung-Gesetz (KWKG) ab 7 kW installierter Leistung.
Ein freiwilliger Einbau eines intelligenten Messsytemes ist auf eigene Kosten möglich. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei den Kollegen aus dem Messstellenbetrieb unter: messstellenbetrieb@swbt-netz.de stellen.
Ein Smart Meter Gateway (SMGW) ist die zentrale Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystem und bildet das Herzstück für die sichere Datenübertragung ihrer Verbrauchsdaten. Das SMGW stellt sicher, dass Ihre Daten verschlüsselt übermittelt werden.
Nein. Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das darin enthaltene Messstellenbetriebsgesetz schreiben den Einbau der neuen Zähler vor. Der Einbau ist für Sie als Kunde und für uns als Messstellenbetreiber verpflichtend.
Informationen erhalten Sie auf der auf der Internetseite der Bundesnetzagentur sowie im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG).
Ihren PIN fordern Sie ganz einfach bei unseren Kollegen im Kundenservice an.
Bei einer modernen Messeinrichtung (mME) ändert sich nichts. Sie erhalten einmal im Jahr ein Schreiben zur Übermittlung des Zählerstande und teilen uns den Zählerstand über unser Kundenportal oder per Email mit.
Wurde bei Ihnen ein intelligentes Messsystem (iMSys) installiert, müssen Sie den Zählerstand zukünftig nicht mehr ablesen. Ihr iMSys versendet die Daten automatisch und sicher verschlüsselt an uns.
Ja, das Smart Meter Gateway wurde vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Es kann keine Geräte steuern (ein Zugriff von außen auf Ihre Haushaltsgeräte ist nicht möglich) – es sendet nur Verbrauchsdaten, die verschlüsselt an uns übertragen werden.
Ein Eintarifzähler (OBIS 1.8.0) misst, wie viel Strom Sie verbrauchen – und zwar immer zum gleichen Preis, egal ob Tag oder Nacht. Sie zahlen pro Kilowattstunde (kWh) einen festen Tarif, unabhängig von der Uhrzeit.
- Ein Preis – rund um die Uhr.
- Kein Unterschied zwischen Tag- oder Nachtstrom.
Ein Zweitarifzähler ist ein Stromzähler, der zwei unterschiedliche Stromtarife erfasst.
- Hochtarif- Zeiten (HT) – tagsüber – (OBIS 1.8.1)
- Niedertarif- Zeiten (NT) – nachts – (OBIS 1.8.2)
Gemeinsam Wasser schützen - heute und in Zukunft
Der Klimawandel verändert bereits heute die Bedingungen für unsere Trinkwasserversorgung. Längere Trockenperioden, geringere Grundwasserneubildung und steigender Wasserbedarf stellen neue Herausforderungen dar.
Umso wichtiger ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser – im Alltag, im Haushalt und im Garten.
Denn nur wenn wir alle mithelfen, kann die zuverlässige und uneingeschränkte Trinkwasserversorgung auch künftig sichergestellt werden.
- Bewässerung in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden verlegen (vorzugsweise zwischen 5–8 Uhr bzw. nach 20 Uhr), um Verdunstungsverluste zu vermeiden.
- Gezielt gießen, nicht sprengen
- Mulchen – eine Mulchschicht reduziert Verdunstungen
- Wassersäcke - Tröpfchenbewässerung über viele Stunden – das Wasser gelangt direkt in die tieferen Bodenschichten
- Regenwasser nutzen – sammeln Sie Regenwasser in Tonnen und Zisternen
- Sparduschkopf verwenden - Spart Wasser & Energie (bis zu 50% weniger Verbrauch)
- Duschen statt Baden - Eine Dusche verbraucht bis zu zwei Drittel weniger Wasser als ein Vollbad
- Stellen Sie beim Duschen, Zähneputzen und dem Einseifen während des Händewaschens das Wasser ab
- WC-Spartaste nutzen
- Tropfende Hähne reparieren - Ein undichter Hahn oder eine undichte Toilettenspülung kann bis zu 2.000 Liter Wasser pro Jahr verschwenden.
- Spül-, und Waschmaschine gut befüllen - Nutzen Sie das Gerät nur wenn es voll ist (das spart Wasser & Strom)
- Sparprogramm (Eco) nutzen
- Wasserverbrauch beim Neukauf beachten
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a
Im Paragraph 14a EnWG wurde festgelegt, dass Verbraucher mit einer Leistung über 4,2 kW – wie beispielsweise Wallboxen oder Wärmepumpen zeitweise gedimmt werden können. Dadurch soll die temporäre Überlastung des Stromnetztes vermieden werden. Der Endverbraucher bekommt im Gegenzug eine Entschädigung in Form von reduzierten Netzentgelten
- Wärmepumpen
- private Ladepunkte für Elektromobile (Wallbox)
- Batteriespeicher
- Klimageräte
- Der Leistungsbezug liegt über 4,2 kW
- Anschluss im Niederspannungsnetz
- Das Gerät wurde am oder nach dem 01.01.2024 in Betrieb genommen und wurde durch den Elektroinstallateur bei Netzbetreiber
angemeldet auf www.swbt-netz.de
Nein, Nachtspeicherheizungen fallen nicht unter die §14a Regelung
Hierbei ist zwischen Anlagen mit und ohne Vereinbarung zur Steuerung zu unterscheiden:
1. Für Bestandsanlage mit einer Vereinbarung ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Die aktuellen Regelungen bestehen weiter bis zum 31.12.2028. Danach erfolgt ein Übergang auf die hier beschriebene Regelung der Bundesnetzagentur.
2. Bestandsanlage ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist ohne Rückkehroption möglich.
Modul 1 - es erfolgt eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte (bei Kunden mit gemeinsamer oder getrennter Messung möglich)
Modul 2 – es erfolgt eine prozentuale Arbeitspreisreduzierung. Dieses Modul ist nur mit getrennter Messung möglich. Die Höhe des reduzierten Arbeitspreises entnehmen Sie bitte hier unserem Preisblatt.
Modul 3 – das Modul 3 steht Anschlussnutzern, die keine RLM-Kunden sind, einzig in Kombination mit Modul 1 zur Verfügung. Zudem muss ein intelligentes Messsystem vorhanden sein. Es erfolgt eine Abrechnung nach gestaffelten Netzentgelten. Diese finden Sie hier.
Zum Aktivieren des Videos bitte klicken. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an den Videoanbieter übermittelt werden.
Video aktivierenSteuerbare Verbrauchseinrichtungen
Im Paragraph 14 a EnWG wurde festgelegt, dass Verbraucher mit einer Leistungen von über 4,2 kW – wie beispielsweise Wallboxen oder Wärmepumpen - zeitweise gedimmt werden können.
Dadurch sollen temporäre Überlastungen des Stromnetzes vermieden werden. Der Endverbraucher bekommt im Gegenzug eine Entschädigung in Form von reduzierten Netzentgelten.
Energiesparen im Alltag – gut für Umwelt und Geldbeutel
Mit einfachen Maßnahmen im Alltag können Sie nicht nur Ihre Strom- und Heizkosten deutlich senken, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Gerade im Haushalt steckt oft großes Einsparpotenzial – und das ohne Komfortverlust.
Lassen Sie sich überraschen, wie viel Sie mit kleinen Veränderungen bewirken können. Es lohnt sich – für Sie und unsere Umwelt!
- Richtige Temperatur wählen: +7 °C im Kühlschrank und -18 °C im Gefrierfach sind völlig ausreichend.
- Abtauen lohnt sich: Eisbildung erhöht den Stromverbrauch. Regelmäßiges Abtauen spart Energie.
- Geräte am richtigen Ort aufstellen: Nicht neben Herd, Spülmaschine oder Heizkörper.
- Mit Deckel kochen: So bleibt die Hitze im Topf – das spart bis zu 65 % Energie.
- Topf und Platte passend wählen: Kleine Töpfe auf große Platten verschwenden Energie.
- Restwärme nutzen: Herd und Backofen früher ausschalten – die Hitze bleibt noch eine Weile erhalten.
- Wassertemperatur richtig einstellen: Oft reichen 38–40 °C zum Duschen völlig aus.
- Moderne Geräte nutzen: Elektronisch geregelte Durchlauferhitzer sparen gegenüber alten Modellen deutlich Strom.
- LED statt Glüh- oder Halogenlampen: LEDs verbrauchen bis zu 90 % weniger Strom und halten deutlich länger.
- Licht ausschalten: Räume verlassen? Licht aus!
- Bewegungsmelder oder Zeitschaltuhren: Ideal für Flure, Keller oder Außenbereiche.
- Raumtemperatur anpassen: Jedes Grad weniger spart bis zu 6 % Heizkosten. 20–21 °C im Wohnzimmer, 17–18 °C im Schlafzimmer reichen oft aus.
- Heizkörper freihalten: Verstellte oder zugestellte Heizkörper behindern die Wärmeabgabe.
- Nachts absenken: Thermostat nachts oder bei Abwesenheit herunterdrehen – aber nicht ganz ausschalten.
- Heizung warten lassen: Eine regelmäßige Wartung erhöht die Effizienz und verlängert die Lebensdauer.
- Stoßlüften statt Kipplüften: 3–5 Minuten bei weit geöffnetem Fenster sorgen für frische Luft, ohne die Wände auszukühlen.
- Heizung beim Lüften ausdrehen: So vermeiden Sie unnötigen Wärmeverlust.
- Wärmeverluste vermeiden: Eine gute Dämmung an Dach, Fassade und Kellerdecke spart dauerhaft Heizenergie.
- Fenster und Türen abdichten: Undichte Stellen lassen Wärme entweichen – einfache Dichtungsbänder helfen sofort.
- Rollläden nachts schließen: Das reduziert den Wärmeverlust über die Fenster.
- Langfristig investieren: Eine energetische Sanierung senkt dauerhaft die Heizkosten und steigert den Wohnkomfort.
Prepaidzähler
Ähnlich wie bei einem Prepaid-Handytarif kaufen Sie Ihr Stromguthaben vor dem Verbrauch. Dafür erhalten Sie einen Prepaid-Zähler anstelle eines herkömmlichen Stromzählers. Ihr gekauftes Stromguthaben wird auf den Prepaid-Zähler übertragen und anschließend verbraucht.
Die Guthabenaufladung führen Sie über unsere kostenlose SWBT Prepaid-App durch (Überweisung oder PayPal). Nach Zahlungseingang wird das Guthaben automatisch auf den Zähler übertragen.
Da Sie immer nur so viel Strom kaufen, wie Sie benötigen, zahlen Sie keine monatlichen Abschläge mehr. Sie entscheiden, wann und mit wie viel Euro Sie Ihren Prepaid-Zähler aufladen möchten. Aufladungen sind bei uns schon ab 15,00 Euro möglich.
Die Aufladungen können Sie bequem und online per App durchführen. Neben der Aufladung des Zählers können Sie dort jederzeit Ihr Stromguthaben abrufen. Zusätzlich wird Ihnen dort auch Ihr Stromverbrauch visuell dargestellt.
Da Sie Ihren Strom im Voraus kaufen, sind keine überraschenden Nachzahlungen zu befürchten. Stromschulden können mit unserem Produkt SWBT Prepaid nicht entstehen.
Trotzdem erhalten Sie von uns jährlich eine Jahresrechnung. Wir sind als Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet, diese Abrechnung einmal im Jahr auszustellen und Sie auf diesem Wege u.a. über den bezahlten Strompreis oder die Zusammensetzung unseres Stroms zu informieren. Natürlich müssen Sie hier keinen Rechnungsbetrag mehr bezahlen, es sei denn Sie zahlen über die App auch Ihre Abschläge für Gas und/ oder Wasser.
Falls Sie bereits Erfahrungen mit einer Stromsperrung machen mussten, wissen Sie, dass die Sperrung und Entsperrung durch den Netzbetreiber häufig sehr teuer sind. Das kann Ihnen mit Prepaid-Strom nicht passieren.
Prinzipiell kann bei uns jeder Stromkunde Prepaid-Kunde werden. Hierbei ist es egal, ob Sie zur Miete wohnen oder Eigenheimbesitzer sind, da die Wahl der Stromversorgung Sache des Bewohners ist.
Dennoch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie besitzen ein Smartphone mit iOS oder Android Betriebssystem, auf dem Sie die kostenlose SWBT Prepaid-App installieren
- Sie haben eine E-Mail-Adresse, die Sie bei der Anmeldung in der App angeben und über die Sie z.B. Erinnerungen an den Kauf neuen Guthabens erhalten
- Prepaid-Strom kann nur für Haushaltsstrom genutzt werden, nicht für Wärmespeicher oder Wärmepumpen
Und sollten Sie schon eine Vereinbarung mit dem Sozialamt oder dem Jobcenter haben, ist das kein Problem - auch für Sie ist in der Regel der Wechsel in unser Prepaid-Produkt möglich.
In seltenen Fällen ist es möglich, dass wir den Prepaid-Zähler aufgrund technischer Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort nicht einbauen können und der Vertrag somit nicht zustande kommen kann. Hier beraten wir Sie gerne.
Die Kosten für den Einbau des Prepaid-Zählers übernehmen wir für Sie.
Übrigens können Sie auch mit bestehenden Stromschulden bei uns in unser Produkt böhmeStrom Prepaid umsteigen. Ihre Stromschulden können Sie so einfach und bequem in Tagesraten über Ihren Prepaid-Zähler begleichen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Frage: „Ich habe derzeit Stromschulden – Ist ein Prepaid-Zähler die Lösung für mich?"
Zunächst freuen wir uns, dass Sie sich für das Produkt Produkt böhmeStrom Prepaid entschieden haben. Wir senden Ihnen den Vertrag zu und Sie schicken ihn uns unterschrieben zurück. Alternativ können Sie den Vertrag auch gerne bei uns im Kundenzentrum abschließen. So können wir mit Ihnen offene Fragen direkt vor Ort klären und Ihnen den Prepaid-Zähler live zeigen.
In den nächsten Tagen wird Sie ein Mitarbeiter kontaktieren und mit Ihnen einen konkreten Termin für den Einbau Ihres Prepaid-Zählers vereinbaren.
Wenn alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind und der Einbau des Prepaid-Zählers durchgeführt wurde, erhalten Sie von uns eine E-Mail. Darin bitten wir Sie, die SWBT PrepaidApp zu installieren und ein Nutzerkonto einzurichten, indem Sie der Anleitung der App folgen.
Keine Sorge, Sie sitzen bei Einbau des neuen Zählers nicht im Dunkeln. Über den Zeitpunkt der Aktivierung des Prepaid-Modus werden wir Sie natürlich informieren. Trotzdem möchten wir Sie bitten, Ihr erstmaliges Stromguthaben zeitnah aufzuladen.
Sofern Sie Stromschulden aus Ihrem vorherigen Vertrag haben und diese über den Prepaid-Zähler begleichen möchten, vereinbaren wir beim Vertragsabschluss zusätzlich eine Ratenvereinbarung mit Ihnen, um gemeinsam die Höhe der Tagesraten festzulegen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Frage: „Ich habe derzeit Stromschulden – Ist ein Prepaid-Zähler die Lösung für mich?“
Die Details zu den Tarifen können Sie dem Vertrag entnehmen.
Zusätzlich bekommen Sie durch die Transparenz der App ein besseres Gefühl für Ihren Stromverbrauch und damit auch für Ihre Stromkosten. Erfahrungen mit Prepaid-Zählern zeigen, dass Kunden Ihren Stromverbrauch bei Nutzung eines Prepaid-Zählers und damit auch Ihre Stromkosten deutlich senken.
Sie können Ihr Guthaben direkt über die SWBT Prepaid App aufladen. Wählen Sie dazu einfach über den Schieber den gewünschten Betrag aus und anschließend den favorisierten Zahlweg. Als Zahlwege über die App stehen Ihnen PayPal und eine Banküberweisung zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen den Zahlweg PayPal zu nutzen, da so der Geldeingang bei uns direkt nach dem Bezahlen vorliegt und wir Ihren Prepaid-Zähler sofort mit dem gekauften Stromguthaben aufladen können. Bei einer Überweisung sind die entsprechenden Banklaufzeiten zu berücksichtigen.
Wir wissen, dass es zunächst schwer ist einzuschätzen wie viel Stromguthaben Sie aufladen müssen. Deshalb erhalten Sie von uns eine Prognose darüber, wie lange Sie ungefähr mit dem ausgewählten Guthaben auskommen. Im Laufe der Zeit werden Sie schnell ein Gefühl dafür entwickeln, wie viel Guthaben Sie aufladen müssen und wie lange Sie damit auskommen.
Wenn Ihr Stromguthaben zeitnah aufgebraucht sein wird, erhalten Sie von uns per E-Mail und Pushnachricht täglich entsprechende Hinweise, um Sie daran zu erinnern, Ihr Stromguthaben neu aufzuladen. Wichtig: Sie legen in der App fest, wie und wann Sie informiert werden wollen: Meine Benachrichtigungen >> Persönliche Einstellungen.
Sollten Sie doch einmal vergessen haben, Ihr Guthaben aufzuladen, keine Sorge, Ihr Zähler wird bei fehlendem Guthaben niemals am Wochenende, Feiertagen oder nachts deaktiviert. Bei aufgebrauchtem Guthaben schaltet sich der Zähler morgens ab 9:00 Uhr aus.
Sollte sich Ihr Zähler doch einmal wegen fehlenden Guthabens abschalten, können Sie ihn selbst wieder aktivieren. Laden Sie dazu zunächst Guthaben auf Ihren Zähler. Sobald das Guthaben eingegangen ist, können Sie den Prepaid-Zähler ganz einfach wieder per App aktivieren. Bitte achten Sie darauf, dass sich durch das Anstellen des Stroms keine Gefahren ergeben, z.B. Gegenstände auf der Herdplatte.
Die Erst-Vertragslaufzeit für böhmeStrom Prepaid beträgt grundsätzlich zwei Jahre. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um ein Jahr, sofern Sie nicht kündigen.
Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Ende der Erst-Vertragslaufzeit, anschließend 6 Wochen zum Ende jedes weiteren Vertragsjahres.
Für alle weiteren Fragen kontaktieren Sie uns doch gerne unter der angegebenen Telefonnummer.
Für technische Probleme und sonstige Anliegen können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns Ihr Anliegen per E-Mail an zahlungen@swbt.de und telefonisch über 05161 6001 510 mitteilen. Sie erhalten dann so bald wie möglich während unserer Geschäftszeiten einen Rückruf.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie dieses in der App zurücksetzen. Folgen Sie hier einfach den Anweisungen.
Wir sind uns sehr bewusst, dass über den Prepaid-Zähler eine Vielzahl an Daten übermittelt wird. Wir gehen mit diesem Thema sehr sensibel um und speichern in unseren Systemen nur die unmittelbar notwendigen Daten, um z.B. zum Abrechnungszeitpunkt eine Jahresrechnung mit den Verbräuchen und Guthabenaufladungen bereitstellen zu können.
Alle Daten, die wir von Ihnen erhalten, werden selbstverständlich rechtskonform nach der DSGVO behandelt.
Auf jeden Fall! Sie können Ihre derzeitigen Stromschulden einfach in kleinen Tagesraten über den Prepaid-Zähler begleichen. So müssen Sie nicht Ihre Stromschulden auf einen Schlag bezahlen.
Bei Vertragsschluss werden wir dazu mit Ihnen zusätzlich einen Ratenplan vereinbaren und die Höhe Ihrer Tagesraten festlegen. Für Ihren Prepaid-Zähler wird dann neben dem Stromguthaben ein weiteres Konto mit Tagesraten für die Stromschulden angelegt. Die Rate wird täglich von Ihrem Tagesratenkonto abgebucht. Ihr Stromguthaben bleibt dadurch unberührt.
Bei jeder Guthabenaufladung Ihres Prepaid-Zählers können Sie nun entscheiden, welchen Betrag Sie zum Stromverbrauch und welchen Betrag Sie für Ihre Stromschulden verwenden wollen. Um sicherzustellen, dass stets beide Konten (Stromguthaben und Tagesraten) ausreichend gefüllt sind, erhalten Sie bei jeder Aufladung in der App einen Vorschlag zur bestmöglichen Verteilung.
Sobald Sie alle Stromschulden ausgeglichen haben, bleiben Sie natürlich weiterhin unser Prepaid-Kunde und können auch in der Folgezeit ganz normal Ihr Stromguthaben aufladen.
Netzbetreiberwechsel in Bad Fallingbostel zum 01. Januar 2026
Zum 01. Januar 2026 übernimmt die Avacon Netz GmbH den Stromnetzbetrieb in der Region Bad Fallingbostel.
Alle betroffenen, bestehenden Netzanschluss-, Anschlussnutzungs- und Netznutzungsverträge mit der Stadtwerke Böhmetal GmbH gehen automatisch auf die Avacon Netz GmbH über – Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Wichtig: Ihr Stromliefervertrag mit Ihrem aktuellen Stromanbieter bleibt unverändert bestehen.
Um den Wechsel reibungslos durchführen zu können, werden wir Sie rechtzeitig zur Mitteilung Ihres Zählerstands zum 31.12.2025 auffordern.
Wir bedanken uns herzlich für das Vertrauen in den vergangenen 25 Jahren!
Zum 01.01.2026 übernimmt die Avacon Netz GmbH den Stromnetzbetrieb in der Region Bad Fallingbostel von den Stadtwerken Böhmetal GmbH.
Nein, der Wechsel erfolgt automatisch. Ihre Verträge gehen rechtskonform auf den neuen Netzbetreiber über – ohne Ihr Zutun.
Ihr Stromliefervertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter bleibt unverändert bestehen. Sie werden weiterhin wie gewohnt von uns beliefert.
Die Avacon Netz GmbH tritt ab dem 01.01.2026 in alle gesetzlichen Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschluss-, Anschlussnutzungs- und Netznutzungsverträgen ein.
Zur korrekten Abrechnung bei der Übergabe des Netzbetriebs benötigen wir den Zählerstand zum 31.12.2025. Sie erhalten hierzu rechtzeitig eine gesonderte Aufforderung.
Für Sie ändert sich im laufenden Betrieb nichts. Die Stromversorgung bleibt zuverlässig, Ihre Ansprechpartner rund um die Stromlieferung bleiben dieselben.
Bis zum 31.12.2025 steht Ihnen weiterhin für Fragen rund um den Netzbetrieb zur Verfügung.
Ab dem 01.01.2026 ist die Avacon Netz GmbH Ihr Ansprechpartner rund um den Netzbetrieb.
Sie haben Fragen?
