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Änderungen bei der An-, und Abmeldung von Strom- und Erdgaslieferverträgen

(24h-Wechsel)

Ab dem 1. Juni 2025 ist es durch geänderte rechtliche Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz nicht mehr möglich, Strom- und Erdgaslieferverträge rückwirkend an- oder abzumelden.

An-, und Abmeldungen konnten in der Vergangenheit bis zu 6 Wochen rückwirkend durchgeführt werden.

Eine rückwirkende Anmeldung ist aus gesetzlichen Gründen ab Juni 2025 nicht mehr möglich.

An- oder Abmeldungen können nur noch für ein Datum in der Zukunft abgewickelt werden!

Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten.

Zählerstandsmeldung – nach dem Sie die Schlüsselübergabe hinter sich gebracht haben, melden Sie sich erneut (über unser Online Portal, telefonisch, oder per E-Mail) und geben uns den Zählerstand der Übergabe durch.

Ich bin bereits aus meiner Wohnung ausgezogen und habe versäumt, mich bei Ihnen abzumelden.

Grundsätzlich müssen Sie so lange die Strom- und Erdgaskosten zahlen, bis Sie sich abgemeldet haben. Dabei ist es egal, ob Sie noch in der Wohnung wohnen oder nicht.

Melden Sie sich am besten schon vor dem Auszug bei uns und kündigen uns Ihren Wechsel an.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben hiervon unberührt. Es ändert sich nur die Frist zum Bearbeiten der Prozesse (Vertragswechsel)

Die Marktlokationsidentifikationsnummer ist eine elfstellige, eindeutige Identifikationsnummer, die zu Ihrer Verbrauchsstelle gehört und – im Gegensatz zur Zählernummer - nicht geändert werden kann. Sie finden diese MaLo ID Nummer in Ihrer Energierechnung. 
Diese ID gewährleistet eine ordnungsgemäße Kommunikation zwischen Energielieferanten und Netzbetreibern und vereinfacht und beschleunigt den Wechselprozess.

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Kundenservice

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