Alle Fragen und Antworten auf einen Blick

Haben Sie Interesse an einem Glasfaseranschluss?

Wenn Sie einen Glasfaseranschluss wünschen, laden Sie bitte das folgende Dokument herunter und füllen Sie es aus. Je mehr Informationen uns vorliegen, desto besser können wir das zukünftige Glasfasernetz bedarfsgerecht und effizient planen. Ihre Angaben helfen uns, den Ausbau optimal auf die tatsächlichen Bedürfnisse abzustimmen.

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Wir haben uns für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit entschieden. Die Stadtwerke übernehmen dabei den Ausbau des Netzes, Marco Bungalski GmbH wird das Netz in Walsrode mit modernen Breitbanddiensten füllen und betreiben. Der Telekommunikationsvertrag der Anwohner und Anwohnerinnen wird daher mit der Firma Bungalski geschlossen, der Vertrieb erfolgt ebenfalls ausschließlich über Firma Bungalski. Mit den Stadtwerken Böhmetal muss seitens des Eigentümers ein Grundstücksnutzungsvertrag (siehe 9.) geschlossen werden, da die Hausanschlussleitung des Glasfasernetzes über das Privatgrundstück führt.

Ein Glasfaser-Anschluss stellt die Zukunft der Telekommunikation dar. Bei einem Glasfaseranschluss wird anstatt eines Kupferkabels ein Lichtwellenleiter bis in das Gebäude des Kunden verlegt. Die Daten werden mit Lichtgeschwindigkeit dämpfungsfrei übertragen.

Eine geförderte Adresse im Sinne des "Graue-Flecken-Förderprogramms" des Bundes liegt vor, wenn an einer Adresse eine Datenrate von weniger als 200 Mbit/s im Download vorliegt. Für diese Adressen gilt das Förderprogramm, das einen für die Anwohner und Anwohnerinnen kostenlosen Anschluss an ein Breitbandnetz vorsieht.

Die Stadtwerke Böhmetal entwickeln zur Zeit ein Interessenbekundungstool auf Basis der Förderadressen vom Landkreis Heidekreis für ihre Website. Darin können Anwohner und Anwohnerinnen prüfen, ob ihre Adresse gefördert ist oder nicht und können auch direkt ihr Interesse an einem Anschluss bekunden. Geplant ist die Fertigstellung der App vor Baubeginn des ersten Abschnitts. Rechtzeitig vor Baubeginn werden außerdem alle geförderten Adressen von uns direkt angeschrieben.

Sie müssen uns im ersten Schritt Ihr Interesse an einem Glasfaseranschluss bekunden. Diese Interessenbekundung ist die Basis für die Kontaktaufnahme durch den Vertrieb und das Abschließen der Verträge. Im Zuge des Ausbaus verlegen wir den Glasfaseranschluss bis hinter die erste Außenwand (kürzester Weg zum Haus) und setzen dort einen Abschlusspunkt. Von dort muss eine eventuell notwendig werdende Verkabelung innerhalb des Hauses durch Eigenleistung erfolgen.

Auftrag der Arbeitsgemeinschaft ist es, in erster Linie die geförderten Adressen zu erschließen. Sie können aber gern eine Interessensbekundung abgeben. Wir kommen dann zu gegebener Zeit (vor bzw. bei Beginn der Bauarbeiten in Ihrer Ortschaft) auf Sie zu und versuchen, eine passende Lösung zu finden. Dies gelingt umso leichter, je mehr Interessenten einer Ortschaft sich melden.

Für einen geförderten Anschluss entstehen Ihnen bis hinter die erste Außenwand keine Kosten. Sofern Ihre Adresse nicht gefördert ist, stimmen wir gern eine mögliche Lösung mit Ihnen ab und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot. Über die möglichen Tarife informieren wir Sie gern.

Wir legen mit Ihnen gemeinsam den Ort für die Hauseinführung (Hausübergabepunkt) fest. Von der Grundstücksgrenze aus verlegen wir die Leitung auf direktem Weg im rechten Winkel zur Grundstücksgrenze zum Gebäude. In der Regel erfolgt die Trassenführung entlang des bestehenden Leitungswegs der übrigen Versorgungsleitungen. Die Leitung von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung wird als sogenannter Gebäudestich bezeichnet. 

Der Anschluss wird in einer Tiefe von ca. 60 cm in geschlossener Bauweise bis zur Hauswand durchgeführt. An der Hauswand ist hierfür ein Kopfloch erforderlich. Ein Techniker führt anschließend das Schutzrohr durch die Außenwand ins Gebäude. Die Hauseinführung wird nach Abschluss der Arbeiten fachgerecht abgedichtet, sodass ein dauerhafter Schutz gegen das Eindringen von Feuchtigkeit und Erdreich gewährleistet ist.

Nach Abschluss der Hauseinführung installieren unsere Techniker den Glasfaser-Abschlusspunkt (APL) im Innenbereich.

Mit der Grundstückseigentümererklärung, durch Unterschrift des Grundstücksnutzungsvertrags, gibt der Grundstückseigentümer gegenüber uns die Erlaubnis, alle auf seinem Grundstück nötigen Vorkehrungen zu treffen um das betroffene Grundstück/Gebäude an das Glasfasernetz anzuschließen. Ohne diese schriftliche Erteilung können die Arbeiten auf dem Grundstück nicht beginnen. Gibt es mehrere Eigentümer (z.B. beide Ehepartner oder Eigentümergemeinschaften), müssen beide/alle den Grundstücksnutzungsvertrag unterschreiben. Mieter müssen entsprechend den Grundstücksnutzungsvertrag durch Ihren Vermieter unterzeichnen lassen.

Nein. Unsere Spezialisten machen sich immer vorab ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten. Die beste Verlegetechnik wird ausgewählt und Sie finden Ihr Grundstück danach so vor, wie es sich gehört. Ob in offener Bauweise oder mit einer Erdrakete im Bodenverdrängungs-/Richtpressverfahren, auf unsere Erfahrung können Sie zählen. In der Regel wird der Hausanschluss mit einer sogenannten Erdrakete ausgeführt. Hierbei wird an der Grundstücksgrenze vom Leerrohrverband und an Ihrem Haus ein Kopfloch gegraben. Mit der Erdrakete wird ein Röhrchen zu Ihrem Hausanschlusspunkt „geschossen“. Das benötigte Kopfloch an Ihrem Haus wird wieder professionell verschlossen und die Oberfläche ordnungsgemäß wiederhergestellt.

Die Bohrung in das Gebäude wird nach dem Einführen des Leerrohres mit einer speziellen Zwei-Komponenten-Abdichtungsmasse und einer Außenmanschette wasserdicht versiegelt.

Inwiefern ein vorhandenes Leerrohr genutzt werden kann, können wir im Rahmen einer Hausbegehung gemeinsam mit Ihnen überprüfen. Soweit es möglich und gewünscht ist, nutzen wir vorhandene Leerrohre.

Das Kopfloch dient nicht nur der Zuführung des Leerrohres durch den Vorgarten bis zur Hauswand, sondern ebenso für die Bohrung eines Einführungslochs in der Hauswand. Die Aushebung eines Kopflochs ist daher ein notwendiger Schritt bei der Zuführung Ihrer Glasfaserleitung ins Haus. Mit der Verlegung eines passenden Leerrohres im Vorfeld lässt sich allerdings die erneute Aushebung des Vorgartens vermeiden.

Die Glasfaserleitung kann auch oberirdisch zugeführt werden. Dies wird im Rahmen der Hausbegehung mit Ihnen besprochen und dokumentiert.

Die Hauseinführung, d. h. die Verlegung des Leerrohres zum Hausübergabepunkt (HÜP) bzw. APL, wird von uns oder von uns beauftragten Handwerkern fachgerecht durchgeführt, wobei der Abstand zwischen beiden Punkten maximal 1,5m betragen darf. Der Router benötigt eine 230V Steckdose. Für die hausinterne Verkabelung/Leitungsverlegung sind Sie als Kunde zuständig.

Ja, aber Sie brauchen die Erlaubnis Ihres Vermieters. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Vermieter um die Grundstückseigentümererklärung/Grundstücksnutzungsvertrag (GEE/GNV) zu unterschreiben oder uns zu kontaktieren. Dann können wir Ihren Glasfaseranschluss installieren.

Da freuen wir uns natürlich, aber nein. Wir bereiten in diesem Fall lediglich das Netz für die Anzahl der Wohneinheiten bis zu unserem Hauptübergabepunkt vor. Die einzelnen Wohnungen können dann im Nachgang versorgt werden. Für die Verkabelung vom APL/HÜP bis in die Wohnungen ist der Haus-/Wohnungseigentümer verantwortlich. Der Grundstücksnutzungsvertrag ist nur vom Eigentümer abzugeben.

Bei Mehrfamilienhäusern sind die Gegebenheiten vor Ort sehr individuell, die genaue Vorgehensweise wird daher in der Regel mit dem Eigentümer besprochen und im Anschluss ein passendes Angebot für den Hausanschluss erstellt.

Die Kupferleitung wird nicht zurückgebaut, sondern muss an Ort und Stelle verbleiben.

Eindeutig nicht. Durch ein Glasfaserkabel wird Licht, also lediglich optische Signale übertragen. Deshalb gibt es bei einem Glasfasernetz keine Strahlung und keine Magnetfelder.

Die Glasfaser gelangt über eine komplett neue Infrastruktur zu Ihnen ins Haus. Alte Telefonleitungen (TAE-Dosen und die Kabel) können in der Regel nicht mehr genutzt werden. Für die hausinterne Verkabelung/Leitungsverlegung sind Sie als Kunde zuständig. Dies gilt für das Innenleerrohr mit einem Singlemodeglasfaserkabel, einem Glasfaserpatchkabel und/oder Cat-7-(LAN-)Kabel (Netzwerkkabel). 

Sie können ganz einfach die von uns empfohlenen Router bei uns erwerben oder Sie setzen Ihren eigenen Router ein. Die von uns empfohlenen Router sind bei uns gründlich geprüft, passen perfekt zu den gestellten Anforderungen und arbeiten sehr zuverlässig. Wählen Sie einen eigenen Router, muss dieser auch kompatibel sein. Der Router muss für die Anschlussart und Bandbreite geeignet sein, die wir Ihnen schalten. Informationen hierzu finden Sie in den Herstellerangaben zu Ihrem Gerät.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Wahlfreiheit unter www.t-m-net.de/wahlfreiheit. Wählen Sie einen eigenen Router und bei dem von Ihnen gewünschten Modell sind Einschränkungen in der Betriebsstabilität oder Bandbreite zu erwarten, werden wir Sie vor Vertragsbeginn informieren. Die Verwendung eigener Router/Endgeräte erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Haftung der Marco Bungalski GmbH für die Funktionalität des Gerätes im Netz der Marco Bungalski GmbH wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Nutzung an einem Glasfaseranschluss ist in der Regel ein kostenpflichtiges Netzabschlussgerät notwendig.

 

Unsere technischen Mindestanforderungen an den Router sind:

Internet:             Unterstützung von Internetzugang über PPPoe, IPv4 und IPv6

LAN:                    2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)

Telefonie:           Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261

Sie können weiterhin kompatible DECT-Telefone und bedingt Ihr ISDN-Gerät einsetzen. Die gängigen Leistungsmerkmale werden noch unterstützt. Sie benötigen hierzu jedoch einen Router, der über einen entsprechenden Anschluss verfügt (S0-Schnittstelle).

Der APL - Abschluss Punkt Linientechnik - ist der Übergabe-/Abschlusspunkt des durch das Leerrohr ins Haus eingeführten Glasfaserkabels. Der APL benötigt keinen Stromanschluss.

Handelt es sich um eine E-Mail-Adresse von einem sogenannten Freemail-Anbieter (wie z.B. GMX.de oder WEB.de), können Sie diese problemlos behalten. Sollten Sie eine E-Mail-Adresse von Ihrem bisherigen Anbieter besitzen, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung, ob es eine Möglichkeit gibt, die E-Mail-Adresse zu behalten. Die Mitnahme einer t-online.de Mailadresse ist möglich. Bitte sehen Sie hierzu unsere Internetseite im Bereich Download. Hier finden Sie eine detaillierte Anleitung.

Bitte kündigen Sie Ihren bestehenden Vertrag nicht selbst. Sie erteilen uns mit Unterschrift des Vertrags eine Erlaubnis, dass wir in Ihrem Namen beim bisherigen Anbieter für Sie kündigen dürfen.

Wenn Sie von einem anderen Anbieter zu uns wechseln möchten, nutzen Sie einfach unser Anbieterwechselformular. Die Verwendung dieses Formulars garantiert Ihnen die Rufnummernmitnahme und einen sorgenfreien Wechsel zu uns. Denken Sie bitte daran: Kündigen Sie bitte keinesfalls selbst, sondern teilen uns bei Auftragserteilung idealerweise die Kündigungsfrist bei Ihrem bisherigen Anbieter mit. Diese ist aus der letzten Abrechnung ersichtlich.

Terminverschiebungen sind durch uns mit Ihrem bisherigen Anbieter abstimmbar, wodurch eine Abschaltung vermieden werden kann und eine lückenlose Versorgung sichergestellt ist. Eventuelle Vertragsverlängerungen werden vermieden, Sie haben eine garantierte Rufnummernübernahme und vor allem, Sie selbst müssen sich um nichts kümmern - dies ist ein kostenloser Service von unserer Seite. 

Beachten Sie hierzu bitte diesen Hinweis: Separate Verträge z.B. über Preselection, Internet, Kabel-TV, gemietete Hardware und LTE-Internet sind vom Kunden zu kündigen.

Wenn der Vertrag mit Ihrem bisherigen Anbieter abgelaufen ist und Sie unsere Leitung nutzen. Es entsteht für Sie somit keine Doppelbelastung.

Sie möchten schon früher als zum Termin des Anbieterwechsels die höhere Bandbreite der Glasfaserleitung nutzen? Wenn das Netz und Ihr Anschluss schon vor dem Anbieterwechseltermin zur Verfügung steht, können Sie, unabhängig vom gewählten Tarif, das Internetprodukt, also die Bandbreite, für einen vergünstigten Tarif pro Monat nutzen. Die Telefonie stellen wir erst zum regulären Umschalttermin um.

Wir können Sie in diesem Fall erst ab Fertigstellung des Hausanschlusses schalten. Wenn Ihr Anschluss erstellt wurde, können Sie sofort den Anschluss nutzen. Sprechen Sie uns an, wir prüfen die Verfügbarkeiten und helfen Ihnen gerne weiter.

Die Ausbaugeschwindigkeit der Netzstruktur hängt maßgeblich von den Genehmigungen durch Behörden und Eigentümer/innen sowie von Verfügbarkeiten des Materials und der Tiefbaufirmen ab. Wir informieren Sie rechtzeitig vorab über den Ausbau an Ihrer Adresse und vereinbaren einen Termin. Beim Neubau dauert es ca. 6-12 Monate, bis alle Straßen ausgebaut sind. Nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte werden die in dem Gebiet liegenden Kund/innen schnellstmöglich angeschlossen. Sollte Ihr Haus bereits über einen Anschluss verfügen, kann eine Realisierung der Dienste innerhalb weniger Wochen erfolgen.

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? - Sie erreichen unser Team ganz einfach per E-Mail: breitband@swbt.de oder vertrieb@bungalski.de